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   BGH, 06.10.2011 - IX ZR 49/11   

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https://dejure.org/2011,2152
BGH, 06.10.2011 - IX ZR 49/11 (https://dejure.org/2011,2152)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2011 - IX ZR 49/11 (https://dejure.org/2011,2152)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - IX ZR 49/11 (https://dejure.org/2011,2152)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB, § 141 ZPO, § 448 ZPO
    Haftung des Rechtsanwalts: Anhörung des Gegners des Vorprozesses im Haftungsprozess

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beanstandung der Anwendung des § 286 ZPO anstelle von § 287 ZPO durch die Vordergerichte im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rewis.io

    Haftung des Rechtsanwalts: Anhörung des Gegners des Vorprozesses im Haftungsprozess

  • ra.de
  • rewis.io

    Haftung des Rechtsanwalts: Anhörung des Gegners des Vorprozesses im Haftungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; ZPO § 287
    Beanstandung der Anwendung des § 286 ZPO anstelle von § 287 ZPO durch die Vordergerichte im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Partei des Vorprozesses kann Zeuge im Haftpflichtprozess sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Partei des Vorprozesses kann Zeuge im Haftpflichtprozess sein

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Partei des Vorprozesses kann Zeuge im Haftpflichtprozess sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 49/11
    Die Frage, wie der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen, beantwortet sich nach § 287 ZPO, weil es sich um ein Element der haftungsausfüllenden Kausalität handelt (BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - IX ZR 27/04, BGHZ 163, 223, 227).

    Der grundsätzlich möglichen Anhörung des Gegners des Vorprozesses (BGH, Urteil vom 16. Juni 2005, aaO S. 228) stand hier nicht entgegen, dass dieses Beweismittel bei pflichtgemäßem Handeln der in dem Vorprozess auftretenden Anwälte und sachgerechtem Verfahren des mit dem Vorprozess befassten Gerichts im dortigen Verfahren keinesfalls zur Verfügung gestanden hätte (BGH, aaO S. 229).

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 49/11
    Die Regelung des § 287 ZPO ändert nichts daran, dass der Klägerin die Beweislast für den Schadensnachweis obliegt (BGH, Urteil vom 1. März 2007 - IX ZR 261/03, WM 2007, 1183 Rn. 36).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 49/11
    Soweit die Beschwerde die Verwertung der Aussage des Zeugen Rechtsanwalt Dr. H.    durch die Vordergerichte beanstandet, wird der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 543 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) nicht ordnungsgemäß ausgeführt, weil es an Darlegungen darüber fehlt, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 190 f).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZR 75/10

    Regressprozess gegen den Rechtsanwalt: Ausreichender Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 49/11
    Aus Gründen der Waffengleichheit hätte der Beklagte Rechtsanwalt Dr. H.    in diesem Verfahren gemäß § 141 oder § 448 ZPO als Partei angehört werden müssen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - IX ZR 75/10, WM 2011, 1484 Rn. 19).
  • BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09

    Es besteht kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch Erwägungen zur Verneinung

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - IX ZR 49/11
    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die sachlich schlechthin unhaltbar ist, weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - IX ZR 8/09, Rn. 2 mwN).
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